Individuell berechneter Beitrag

Schulgeld & Finanzen

Finanzierung vielfältiger Projekte​

Schulgeld & Finanzen​

Einkommensabhängiger Beitrag

Schulgeld

Warum erheben Waldorfschulen Schulgeld?

Die Waldorfschulen in Deutschland – und somit auch unsere Schule – sind „Private Ersatzschulen“ nach Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Damit sind sie den staatlichen Schulen gleichgestellt und haben einen Anspruch auf eine Refinanzierung ihrer Kosten.

Der Finanzausgleich für die Ersatzschulen bemisst sich an der Höhe der Kosten, die ein Schüler an einer staatlichen Schule verursacht. Je nach Bundesland erhalten Ersatzschulen einen unterschiedlich hohen Teil dieses Betrags, im Schnitt etwa zwei Drittel. Ihre restlichen Kosten müssen die Schulen über das Schulgeld decken. Dieses Schulgeld darf allerdings nicht zu hoch bemessen sein. Schließlich verlangt das Grundgesetz in Artikel 7, Absatz 4 von den Privatschulen zu Recht, dass „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.“

Leider sind essenzielle Lehrinhalte der Waldorfpädagogik oft nicht refinanzierungsfähig. Dazu gehören beispielsweise der Eurythmieunterricht und weite Teile des Werkunterrichtes.

Nach welchem Prinzip wird das Schulgeld erhoben?

An unserer Schule haben wir uns für ein einkommensabhängiges Modell der Beitragsordnung entschieden. So soll gewährleistet werden, dass kein Kind wegen der finanziellen Situation seines Elternhauses vom Schulbesuch ausgeschlossen wird. Damit erkennen wir ausdrücklich das im Grundgesetz festgelegte „Sonderungsverbot“ an, nachdem jedem Kind, unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern, der Zugang ermöglicht werden muss. Dies erfordert ein hohes Maß an Anerkennung des Solidarprinzips, denn wirtschaftlich stärkere Schultern tragen mehr als schwächere. Eine hohe Akzeptanz dieses Solidarprinzips ist nur möglich, wenn der Grundsatz gilt:

Gleiches Recht für alle!

Mit unserer Beitragsordnung haben wir eine transparente, willkürfreie Systematik erarbeitet, nach der für alle Familien ein leistbares Schulgeld auf Basis des Familieneinkommens berechnet wird. Die Höhe des elterngetragenen Anteils am Schulhaushalt wird jedes Jahr von der Mitgliederversammlung auf Grundlage des Planhaushaltes bestimmt und das Schulgeld ggf. angepasst. Somit soll sichergestellt werden, dass auch nur so viel Schulgeld erhoben wird, wie für den Schulbetrieb benötigt wird.

Jede neue Familie hat zu Beginn des Schulbesuches des Kindes / der Kinder ein ausführliches Finanzgespräch, in dem erstmalig der Schulbeitrag auf Grundlage des aktuellen Einkommensteuerbescheids (oder geeigneter Ersatzunterlagen) ermittelt wird. Außerdem erhält bei diesem Gespräch jede Familie viele wichtige und interessante Informationen über den Schulalltag und den Schulverein. In den Folgejahren wird das Schulgeld jeweils zu Beginn des Schuljahres nach Einreichung des Steuerbescheids ermittelt, ohne dass jedes Mal ein Gespräch geführt werden muss.

Damit jede Familie bereits im Vorfeld abschätzen kann, welche finanziellen Belastungen auf sie zukommt, kann anhand unseres Schulgeldrechners, die Höhe des Schulgeldes schnell und einfach selbst ermittelt werden:
Informationen
Sollte es Bedarf für ein individuelles Gespräch geben, steht der Finanzkreis jeder Zeit für ein Gespräch zur Verfügung.
Kontaktdaten

Berechnung des Orientierungsrahmens

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die Mitglieder des Finanzkreises keinen Einfluss auf das Verfahren an sich haben. Die Mitglieder des Finanzkreises stellen nur die Einhaltung des von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossenen Verfahrens sicher.
„Das Heil einer Gesamtheit von zusammenarbeitenden Menschen ist um so größer, je weniger der einzelne die Erträgnisse seiner Leistungen für sich beansprucht, das heißt, je mehr er von diesen Erträgnissen an seine Mitarbeiter abgibt, und je mehr seine eigenen Bedürfnisse nicht aus seinen Leistungen, sondern aus den Leistungen der anderen befriedigt werden.“
„Soziales Hauptgesetz“ Rudolf Steiner GA 034, S. 213

Unterstützung für vielfältige Projekte

Spenden

Schnecke in einer Hand
Zeichnung mit Wachsmalern
Laternenumzug
Werken
Wenn Sie für unsere Waldorfschule und unsere vielfältigen Projekte spenden möchten, freuen wir uns natürlich sehr! Selbstverständlich stellen wir Ihnen gern eine Spendenbescheinigung aus. Wir freuen uns über jede Spende, ob klein oder groß! Die dazugehörige Kontoverbindung ist folgende:

Bankverbindung

Freie Waldorfschule Wolfsburg e.V.
IBAN: DE10269513110025602087
BIC: NOLADE21GFW
Wenn Sie lieber selbst entscheiden möchten, welches Schulprojekt Sie unterstützen, gibt es im Laufe des Schuljahres immer wieder tolle zweckgebundene Spendenaktionen, die z.B. über unsere Schulzeitung oder hier auf der Homepage bekannt gegeben werden. Ihr Beitrag wird dann nur zielgerichtet für das ausgewählte Projekt verwendet und Sie können die Entwicklung und die Umsetzung mitverfolgen.